fortbildung
   
 

Fortbildung in Hamburg:
Verantwortliche Person im Entsorgungsfachbetrieb und Transportunternehmen

 
 
       
  Bundesweit anerkannte Fortbildungsveranstaltungen für die verantwortliche Person im Entsorgungsfachbetrieb und Transportunternehmen gemäß § 11 EfbV und § 6 TgV.   Fortbildung Hamburg
§ 11 EfbV
§ 6 TgV
       
  Seit dem 07. Oktober 1996 können sich Entsorgungsunternehmen für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Einsammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen. Auf Grundlage einer LAGA-Vollzugshilfe ist die Zertifizierung auch für das Handeln und Vermitteln von Abfällen möglich.   Entsorgungsfachbetrieb
NachweisV
Nachweisverordnung
       
 

Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung fordert, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, ihre Fachkunde durch Lehrgänge auf dem aktuellen Wissensstand halten.

   
       
  Die Transportgenehmigungsverordnung sieht die Benennung von Verantwortlichen Personen in der Genehmigung vor, die gemäß
§ 6 TgV alle drei Jahre an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen haben.
   
       
       
   Fachkundenachweis?    
  Sie erhalten nach Beendigung der Fortbildung die Fachkunde-nachweise "Verantwortliche Person im Entsorgungsfachbetrieb und Transportunternehmen" gemäß § 11 Entsorgungsfachbetriebe-verordnung (EfbV) bzw. § 6 Transportgenehmigungsverordnung (TgV). Abfallbeauftragte erhalten zusätzllich einen Fachkunde-nachweis gemäß §§ 54, 55 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).    
       
       
  Termin?      
  10. - 11. Juni 2010      
       
       
  Schulungsinhalte?    
 
Umsetzung der Abfallrichtlinie:
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz
   
 
01.04.2010 - Elektronische Nachweisführung    
 
Die neue Vollzugshilfe zur Nachweisführung    
 
Neuigkeiten bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung    
 
Verwertung von Abfällen aus privaten Haushaltungen durch private Entsorger    
 
Änderungen des Deponierechts (DepV)    
 
Neuigkeiten zu Logistik und Transport    
 
Haftungsrisiken bei fehlgeschlagener Entsorgung - Entwicklungen und Rechtsprechung    
 
Sicherheitsleistung bei Entsorgungsanlagen    
 
Fehlerquellen in Entsorgungsverträgen    
 
Neue Verordnungen zur Verwertung mineralischer Stoffe
und Abfälle
   
 
USchadG (Umweltschadensgesetz)    
 
Novelle Verpackungsverordnung    
 
Tauschähnliche Umsätze - Umsatzsteuerfalle?    
 
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
und -Verordnung (BKrFQV)
   
  Die Schulungsinhalte werden laufend aktualisiert!    
       
       
  Referenten?    
 

Dr. Ralf Kaminski, Markus Figgen
avocado Rechtsanwälte, Köln 
Annette Zech
proenvi GmbH, Solingen

   
       
  Zielgruppe?    
  Verantwortliche Personen in Unternehmen der Entsorgungswirtschaft, Entsorgungsfachbetrieben, Containerdiensten, Speditionen und Vermittlungsunternehmen.    
       
  Veranstaltungsort    
  Gastwerk Hotel Hamburg
Beim alten Gaswerk 3 / Daimlerstraße
D-22761 Hamburg
   
       
  Veranstaltungsbeginn und Wegbeschreibung?    
  Die Fortbildung beginnt um 09:00 Uhr
und endet gegen 16:45 Uhr.
   
  Wegbeschreibung    
       
       
  Leistungen?    
  Seminarteilnahme, Fachkundenachweis, Schulungsdokumentation, aktuelle Beck-Texte Abfallrecht, Mittagsbuffet und Getränke.    
       
  Konditionen?    
  € 465,-- pro Person zzgl. MwSt    
       
  Anreise?    
  Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Rechnung sowie eine Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort.
Falls Sie in Hamburg übernachten möchten, können Sie im Gastwerk - Tel.: 040/890620 - oder im benachbarten 25hours Hotel - Tel.: 040/855070 - Ihre Reservierung vornehmen.
   
               
               
  Anmeldung 10. - 11.06.2010 Druckversion: