Fachkunde: Verantwortliche
Person im Transportunternehmen
Anerkanntes
Fachkundeseminar für die
"
Verantwortliche Person im Transportunternehmen" nach § 3 Abs.
1 Nr. 2 Transportgenehmigungsverordnung (TgV).
Die Transportgenehmigungsverordnung
- § 3 TgV- sieht die Benennung von Verantwortlichen Personen
in der Genehmigung vor, die ein anerkanntes Fachkundeseminar zu besuchen
haben.
Diese
Veranstaltung ist gemäß § 3 Abs.1 Nr.2 Transportgenehmigungs-verordnung
bundesweit anerkannt und schließt mit der Fachkundebscheinigung
gemäß TgV ab.
Schulungsinhalte?
Gemäß Vollzugshilfe
der LAGA „Anerkennung von Fachkundelehrgängen -
Stand 03.07.2007":
Abfallrecht
und sonstige abfallrelevante Umweltvorschriften
Gefahrstoffrecht
und Arbeitsschutzregelungen
Haftungs-
und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich