TAGUNG am 23. Januar 2008
Mineralische Stoffe und Abfälle:
Die Verordnungen!
  EG-Abfallverbringungsverordnung
 
Ersatzbaustoffverordnung  
 
 
Ergänzte Bundes-Bodenschutzverordnung    
 
Integrierte Deponieverordnung    
       
       
  Mineralische Stoffe und Abfälle    
  Bundesverwertungsverordnung    
  Mineralische Abfälle, also Abfälle / industrielle Nebenprodukte / Recyclingprodukte sind in Deutschland ein gewaltiger Mengen-strom und ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Letzteres gilt für Erzeuger und Abnehmer. Für die Verwendung dieser Materialien werden in Deutschland gerade die Rahmenbedingungen geändert. Nachhaltig geändert. Wir stehen vor dem Erlass neuer Verordnun-gen. Deshalb heißt es unter anderem Abschied nehmen von den bekannten Z-Werten der LAGA.    
       
  Die Stoffe und Abfälle:
Bauschutt, Bodenaushub, aufbereitete Recyclingbaustoffe, Schlacken aus Kraftwerken, Hochofen- und Stahlwerksschlacken, Aschen aus der Abfallverbrennung ...
   
  Bundesverwertungsverordnung    
  Die Menge:
Geschätzte 240 Mio. Tonnen pro Jahr in Deutschland, dies entspricht im Abfallbereich ca. 60 % des Gesamtaufkommens.
   
       
  Die Wege:
Bisher Nutzung und Verwertung im Straßenbau und in anderen technischen Verwendungen, Verfüllung von Abgrabungen und Einsatz bei Rekultivierungsmaßnahmen, Deponieverwertung und -beseitigung.
   
  Bundesverwertungsverordnung    
  Die Bedingungen:
Bisher Orientierung an den Z-Werten des LAGA-Merkblatts M20. Einsatz auf Deponien nach dem heute geltenden Deponierecht (AbfAblV, DepV, DepVerwV, TASi, TA Abfall).
   
       
  Die Neuerungen:
Bei gleichbleibendem Mengenaufkommen geänderte Bedingungen durch die Verordnung über den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken (technische Verwendungen, z. B. Straßenbau), die Ergänzung der Bundes-Bodenschutzverordnung (bodenähnliche Verwendungen, z. B. Verfüllungsmaßnahmen) und die integrierte Deponieverordnung (Verwertung und Beseitigung auf Deponien).
   
       
       
  Die Fragen    
  Wird die Ersatzbaustoffverordnung bisher beschrittene Verwertungswege erschweren oder unmöglich machen?    
  Was bringt die Ergänzung der Bundes-Bodenschutzverordnung bei der Verfüllung von Abgrabungen?    
  Bekommen Recyclingbaustoffe einen gesicherten Produktstatus?    
  Werden Verbrennungsprozesse teurer, weil die Nutzung von Verbrennungsrückständen schwieriger wird?    
  Wird Bauen teurer?    
  Ist nur Bodenaushub in Verfüllungsmaßnahmen zulässig oder auch andere Stoffe?    
  Was bedeutet das neue Recht für abgeschlossene und laufende Maßnahmen?    
  ...    
 
und Ihre Fragen an das Podium?
   
         
       
  Die Referenten und ihre Themen    
  Bundesverwertungsverordnung    
  Rüdiger Wagner, MinR, Bundesumweltministerium, Bonn:    
  Die Verordnung über den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken    
       
  Dr. Joachim Woiwode, RDir, Bundesumweltministerium, Bonn:    
  Die neuen Vorschriften der Bundes-Bodenschutzverordnung für das Ein- und Aufbringen von Materialien in den Boden    
  Bundesverwertungsverordnung    
  Karl Wagner, BD, Bundesumweltministerium, Bonn:    
  Auswirkungen der integrierten Deponieverordnung und der Gewinnungsabfallverordnung für die Entsorgung mineralischer Abfälle    
       
  Dr. Ralf Kaminski, avocado rechtsanwälte, Köln:    
  Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken -
Rechtsfragen des Verordnungsentwurfs
   
       
  Dr. Thomas Gerhold, avocado rechtsanwälte, Köln:    
  Mineralische Stoffe in Verfüllungsmaßnahmen -
Rechtsfragen der geänderten Bundes-Bodenschutzverordnung
   
  Bundesverwertungsverordnung    
  Hartmut Haeming, INWesD - Interessengemeinschaft Nordrhein-Westfälischer Deponiebetreiber, Köln:    
  Auswirkungen der neuen Verordnungen aus der Sicht eines Deponiebetreibers    
       
  Dr. Sabine Becksmann, Basalt AG, Kirn:    
  Auswirkungen der neuen Vorschriften bei Verfüllungsmaßnahmen    
       
  Jürgen Weber, Baustoff Recycling Bayern e.V., München:    
  Boden - Bauschutt - Recycling - Baustoffe
Stellungnahme zum Arbeitsentwurf der Ersatzbaustoffverordnung
   
       
  Carsten Spohn, ITAD, Würzburg:    
  Auswirkungen der neuen Verordnungen für Rückstände aus der Abfallverbrennung    
       
  Gerhard Endemann, Stahlinstitut VDEh, Düsseldorf:    
  Auswirkungen der neuen Verordnungen für Hochofen- und Stahlwerksschlacke    
       
  Prof. Dr. Peter Belouschek, Humboldt-Universität, Berlin:    
  Technische Aspekte der neuen Verordnungen    
       
  Die Moderation    
  Tom Hegermann, Journalist, WDR    
       
       
  Wann und Wo?    
       
 

23. Januar 2008 in Düsseldorf
Beginn: 09.30 Uhr

hotel nikko düsseldorf
Immermannstraße 42
D-40210 Düsseldorf

   
       
       
  Die Tagung "Mineralische Stoffe und Abfälle: Die Verordnungen!"
beginnt um 09.30 Uhr und endet gegen 17.00 Uhr.
   
       
       
  Leistungen?    
  Tagungsteilnahme, Tagungsdokumentation, Mittagsbuffet und Getränke.    
       
  Konditionen?    
  € 395,-- pro Person zzgl. MwSt    
       
  Anreise?    
  Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Rechnung sowie eine Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort.    
       
  Falls Sie im hotel nikko übernachten möchten, haben wir ein proenvi-Abrufkontingent eingerichtet. Bitte reservieren Sie Ihre Übernachtung unter Tel.: 0211 / 834 2111.    
       
  Sie haben Fragen?    
  Rufen Sie uns an - Tel.: 0212 / 38 33 707    
       
       
  Wegbeschreibung      
       
       
  Download Arbeitsentwurf: Verordnung zur Regelung des Einbaus von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken und zur Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung    
  Download Begründung zum Arbeitsentwurf    
  Download Entwurf iDepV