TAGUNG am 14. April 2011
Mineralische Stoffe und Abfälle:
Ein Mantel, drei Verordnungen
   
         
 
Ersatzbaustoffverordnung  
 
 
Ergänzte Bundes-Bodenschutzverordnung    
 
Erweiterte Grundwasserverordnung    
       
       
  Die Tagung am 14. April 2011 in Königswinter/Bonn stellt die Inhalte der neuen Regelwerke vor, zeigt ihre Wechselwirkungen untereinander und ihre möglichen Folgen.    
       
  Mineralische Materialien, also Abfälle, industrielle Neben- und Recyclingprodukte sind in Deutschland ein gewaltiger Mengenstrom und ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Letzteres gilt für Erzeuger und Abnehmer. Für die Verwendung dieser Materialien werden in Deutschland gerade die Rahmenbedingungen geändert. Deutlich geändert. Wir stehen vor dem Erlass neuer Verordnungen. Deshalb heißt es unter anderem Abschied nehmen von den bekannten Z-Werten der LAGA.    
       
  Die Stoffe und Abfälle:
Bauschutt, Bodenaushub, aufbereitete Recyclingbaustoffe, Schlacken aus Kraftwerken, Hochofen- und Stahlwerksschlacken, Aschen aus der Abfallverbrennung …
  Ersatzbaustoffverordnung
       
  Die Menge:
Geschätzte 240 Mio. Tonnen pro Jahr in Deutschland, dies entspricht im Abfallbereich ca. 60 % des Gesamtaufkommens.
  Erweiterte Grundwasserverordnung
       
  Die Wege:
Abgesehen von der Deponierung - bisher Nutzung und Verwertung im Straßenbau und in anderen technischen Verwendungen, Verfüllung von Abgrabungen und Einsatz bei Rekultivierungsmaßnahmen.
  Ergänzte Bundes-Bodenschutzverordnung
       
  Die Bedingungen:
Bisher immer noch Orientierung an den Z-Werten des
LAGA-Merkblatts M20 mit verschiedenen Spielarten in den Bundesländern. Bisher auch: Rätselraten um die Auswirkungen jüngerer Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu Verfüllungsmaßnahmen.
   
       
  Die Neuerungen:
Bei gleichbleibendem Mengenaufkommen geänderte Bedingungen durch die Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken (technische Verwendungen, z.B. Straßenbau), die Ergänzung der Bundes-Bodenschutzverordnung (bodenähnliche Verwendungen,
z. B. Verfüllungsmaßnahmen) und die Änderung der Verordnung zum Schutz des Grundwassers.
   
       
       
  Die Fragen    
  Wird die Ersatzbaustoffverordnung bisher beschrittene Verwertungswege erschweren oder unmöglich machen?    
  Wie wirkt sich die Ergänzung der Bundes-Bodenschutz-verordnung bei der Verfüllung von Abgrabungen aus?    
  Wie funktioniert das System der Prüfwerte der Grundwasser-verordnung?    
  Was passiert bei mineralischen Stoffen, die in der Ersatzbaustoffverordnung nicht spezifisch geregelt sind?    
  Was gilt bei Grenzwertüberschreitungen?    
  Werden die neuen Anforderungen an die Verfüllung von Abgrabungen Stoffströme verschieben?    
  Werden wegen verschärfter Verwertungsbedingungen Deponiekapazitäten knapp?    
  Gibt es Wechselwirkungen der Verordnungen mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz?    
  Was bedeutet das neue Recht für abgeschlossene und laufende Maßnahmen?    
  Wird Bauen teurer?    
  ...    
 
und Ihre Fragen an das Podium?
   
         
       
  Die Referenten und ihre Themen    
       
  Lutz Keppner, Bundesumweltministerium, Bonn:
   
  Neue Wege im Grundwasserschutz –
die Konzeption der Grundwasserverordnung
   
       
  Dr. Axel Kopp, Bundesumweltministerium, Bonn:    
  Die Verordnung über den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken    
       
  Dr. Joachim Woiwode, Bundesumweltministerium, Bonn:    
  Die neuen Vorschriften der Bundes-Bodenschutzverordnung für das Ein- und Aufbringen von Materialien in den Boden    
       
  Dr. Bernd Susset, Industrieverband Steine und Erden
Baden-Württemberg e.V. (ISTE), Ostfildern:
   
  Fachtechnische Hintergründe der Verordnungen    
       
  Christa Szenkler, Leitung Umwelt & Rohstoffe, bmk Steinbruchbetriebe GmbH & Co. KG, Talheim:    
  Folgen des neuen Rechts für die Rohstoffwirtschaft    
       
  Christian Haeser, Geschäftsführer,
Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO), Köln:
   
  Auswirkungen der neuen Vorschriften bei Verfüllungsmaßnahmen    
       
  Hartmut Haeming, INWesD – Interessengemeinschaft
Nordrhein-Westfälischer Deponiebetreiber, Köln:
   
  Auswirkungen der neuen Verordnungen für Deponiebetreiber    
       
  Holger Alwast , Prognos AG, Berlin und
Thorsten Thörner, Prognos AG, Düsseldorf:
   
  Eckpunkte einer Folgenabschätzung – Fragen für ein Marktmodell    
       
       
  Die Moderation    
  Dr. Ralf Kaminski, avocado rechtsanwälte, Köln    
       
       
  Der Arbeitsentwurf    
  Mantelverordnung zu Grundwasser /
Ersatzbaustoff / Bodenschutz

Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material. (Stand 06.01.2011)
   
       
       
  Wann und Wo?    
       
 

14. April 2011
im Steigenberger Grandhotel Petersberg
Königwinter bei Bonn

Beginn: 09.30 Uhr

Steigenberger Grandhotel Petersberg
Petersberg
D-53639 Königswinter/Bonn

   
       
       
  Die Tagung "Mineralische Stoffe und Abfälle: Ein Mantel,
drei Verordnungen" beginnt um 09.30 Uhr und
endet gegen 16.30 Uhr.
   
       
       
  Leistungen?    
  Tagungsteilnahme, Tagungsdokumentation, Mittagsbuffet und Getränke.    
       
  Konditionen?    
  € 375,-- pro Person zzgl. MwSt    
       
  Anreise?    
  Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Rechnung sowie eine Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort.    
       
  Wegbeschreibung    
       
  Falls Sie im Steigenberger Grandhotel übernachten möchten, haben wir ein proenvi-Abrufkontingent eingerichtet.
Bitte reservieren Sie Ihre Übernachtung unter Tel.: 02223 / 74472
   
       
  Sie haben Fragen?    
  Rufen Sie uns an - Tel.: 0212 / 38 33 707    
       
       
  Anmeldung? 14.04.2011 Druckversion: