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Verantwortliche
Person im Transportunternehmen
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Transportunternehmen,
die eine Transportgenehmigung beantragen möchten, haben im Rahmen
der Antragstellung eine Verantwortliche Person zur Leitung und Beaufsichtigung
zu benennen. Die Verantwortliche Person soll die im Betrieb durchzuführenden
Einsammlungs- und Beförderungstätigkeiten fachlich leiten, überwachen
und kontrollieren. |
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Welche
Anforderungen die Verantwortliche Person zu erfüllen hat und
wie sie die erforderliche Fachkunde durch Lehrgänge erlangt,
regelt die Transportgenehmigungsverordnung (TgV). |
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Welche Transporte sind transportgenehmigungspflichtig? |
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Wer Abfälle zur Beseitigung
(§ 49 Abs. 1 KrW-/AbfG) und gefährliche Abfälle zur
Verwertung (§ 1 Abs. 1 TgV) befördern möchte, benötigt
eine Transportgenehmigung. |
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Wer kann als Verantwortliche
Person im
Transportunternehmen bestellt werden? |
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Die Position kann entweder durch
einen betriebsangehörigen Mitarbeiter oder den Betriebsinhaber
(Vorstand, Geschäftsführer, etc.) selbst besetzt werden.
Vorausgesetzt wird, dass die vorgesehene Person über die erforderliche
Fachkunde verfügt, was die regelmäßige Teilnahme
an anerkannten Lehrgängen einschließt. |
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Die Behörde kann darüber
hinaus anordnen, dass eine weitere Verantwortliche Person als Vertretung
benannt wird. |
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Wer gilt als fachkundig im Sinne
der TgV? |
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Die erforderliche Fachkunde im Sinne
der TgV bringt mit, wer bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich einer |
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Variante
1: |
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Die
zu bestellende Person hat während einer zweijährigen prak-tischen
Tätigkeit ausreichende Kenntnisse über die Einsammlung
und Beförderung von Abfällen gewonnen. |
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Variante
2: |
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Die
zu bestellende Person kann in diesem Bereich anstelle der zweijährigen
nur eine einjährige praktische Tätigkeit vorweisen, hat
aber zusätzlich eine der folgenden Ausbildungen absolviert: |
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Hochschulstudium
auf dem Gebiet des Ingenieurwesens, der Chemie, der Biologie oder
der Physik, |
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technische
Fachausbildung oder |
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Meisterqualifikation
oder kaufmännische Ausbildung auf einem Fachgebiet, dem der
Betrieb hinsichtlich seiner Betriebs-vorgänge zuzuordnen ist. |
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Ob
auch Ausbildungen in anderen Fachgebieten und die Berufs-erfahrung
in anderen Tätigkeitsbereichen als gleichwertig anzusehen sind,
kommt auf den Einzelfall an und ist mit der Behörde im Vorfeld
der Bestellung abzustimmen |
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Variante
3 - „alte-Hasen“-Regelung: |
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Die
zukünftige Verantwortliche Person kann nachweisen, dass Sie
bereits vor dem 07.10.1996 eine mindestens dreijährige Leitungsfunktion
in einem Abfalltransportunternehmen wahrgenommen hat. |
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Zu
Punkt 2.) |
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Anforderungen
an die Teilnahme an Lehrgängen |
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Als
fachkundig im Sinne der TgV gilt nur, wer neben den oben genannten
Voraussetzungen zur praktischen Tätigkeit auch die regelmäßige
Teilnahme an anerkannten Lehrgängen vorweisen kann. |
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Besuchen
Sie unseren von der Bezirksregierung Düsseldorf bundesweit anerkannten Grundkurs gem.
§ 3 TgV und erfüllen damit die Anforderungen des Punkt 2. |
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Gemäß TgV
muss Ihre Fachkunde regelmäßig, spätestens aber alle
drei Jahre, durch die Teilnahme an Fortbildungen erneuert werden. |
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Wir
bieten Ihnen hierzu monatlich Termine an. Besuchen Sie unsere ebenfalls
von der Bezirksregierung Düsseldorf bundesweit anerkannten Fortbildungen für
die Verantwortliche Person im Transportunternehmen gem.
§ 6 TgV. |
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Auch
nach Abschluss der Seminare stehen wir als kompetente Ansprechpartner
zur Verfügung! |
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Was
sind die typischen Aufgaben einer
Verantwortlichen
Person? |
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Die
Verantwortliche Person ist für sämtliche im Betrieb durchgeführten
Einsammlungs- oder Beförderungstätigkeiten von Abfällen
verantwortlich und hat die Aufgabe, diese zu kontrollieren und die
ordnungsgemäße Durchführung zu gewährleisten. |
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Sie übernimmt
für den Abfalltransport die Beaufsichtigung, Überwachung
und Kontrolle. Im Einzelnen sollte sie die Nachweisführung regelmäßig
stichprobenartig überprüfen und u.a. die Transportgenehmigungen
oder Efb-Zertifikate sowie die EU-Lizenzen bzw. Erlaubnisse für
den Güterkraftverkehr von beauftragten Dritten (Subunternehmen)
kontrollieren. |
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Wie
wird die Verantwortliche Person nach TgV bestellt? |
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Die
Bestellung wird im Rahmen der Antragsstellung einer Transportgenehmigung
durchgeführt. Bei der hierfür zuständigen Genehmigungsbehörde – in
deren Zuständigkeitsgebiet das beantragte Unternehmen seinen
Hauptsitz hat – sind vom Betriebsinhaber sämtliche Fachkundenachweise
(Bescheinigungen zur praktischen Tätigkeit, evtl. zum Studium/Ausbildung
und zur Teilnahme an anerkannten Fachkundelehrgängen) zur Verantwortlichen
Person einzureichen. |
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Zusätzlich
müssen der Behörde zur bestellten Person ein polizeiliches
Führungszeugnis (im Original, Belegart 0 und nicht älter
als 3 Monate) und eine persönliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
(im Original, Belegart 9 und nicht älter als 3 Monate) vorgelegt
werden. |
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Fortbildungsbescheinigungen
sind der Behörde unter Berücksichtigung der
3 Jahresfirst unaufgefordert zuzusenden. |
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