ONLINE - FORTBILDUNGEN 2024
VERANTWORTLICHE PERSON IM ENTSORGUNGSFACHBETRIEB GEM. § 9 ABS. 3 EFBV
SOWIE SAMMLER, BEFÖRDERER, HÄNDLER UND MAKLER GEM. § 5 ABS. 3 ABFAEV
Bundesweit anerkannte Fortbildungsveranstaltungen für die verantwortliche Person im Entsorgungsfachbetrieb und Transportunternehmen gem. § 9 Absatz 3 Satz 2 EfbV (Entsorgungsfachbetriebeverordnung) und § 5 Absatz 3 AbfAEV (Anzeige- und Erlaubnisverordnung).
Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung regelt die Anforderungen an die Zertifizierung von Entsorgungsunternehmen für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verwertung, Beseitigung und das Handeln und Makeln von Abfällen.
In § 9 Abs. 3 Satz 2 EfbV fordert die Entsorgungsfachbetriebeverordnung, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, an einem behördlich anerkannten Fortbilungslehrgang teilzunehmen haben. In diesen Fortbildungen sollen Kenntnisse der Anlage 1 EfbV vermittelt werden, so dass die Teilnehmer über einen aktuellen Wissensstand verfügen.
Verantwortlichen Personen, die in der Transportgenehmigung, der Beförderungserlaubnis oder der Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) genannt sind, haben sich gemäß § 5 Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre fortzubilden.
SCHULUNGSINHALTE:
  • Abfallrahmenrichtlinie
  • Kreislaufwirtschaftspaket Europa
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Green Deal und Abfälle
  • Entwurf Gewerbeabfallverordnung:
strichVollzugshilfe
strichVollzugserfahrungen
  • Entsorgungsfachbetriebeverordnung - Erfahrungsaustausch
  • Rechte und Pflichten der Abfallbeauftragten
  • Novelle Altholzverordnung
  • CFK- / GFK-haltige Abfälle
  • Haftung und Zuverlässigkeit
  • Abfalleinstufung
  • Stolpersteine bei der Nachweisführung
  • Novelle der Verbringungsverordnung
  • Entwurf ElektroG 4.0
  • Mantelverordnung - Ersatzbaustoffverordnung -
  • Novellierte Bioabfallverordnung
  • ...

Die Schulungsinhalte werden laufend aktualisiert!

FACHKUNDENACHWEISE?

Die Teilnehmer erhalten nach Beendigung der Schulung eine Fortbildungsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV. Die Veranstaltungen sind nach § 9 Abs. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung und § 5 Abs. 3 Anzeige- und Erlaubnisverordnung bundesweit behördlich anerkannt.

Die Schulung gilt ebenso als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Abfall gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV (Abfallbeauftragtenverordnung), wenn die Vorqualifikation vorliegt. Diese Teilnehmer erhalten auch hierzu eine Fortbildungsbescheinigung.

Button li Zielgruppe
  Verantwortliche Personen in Unternehmen der Entsorgungswirtschaft, Entsorgungsfachbetrieben, Containerdiensten sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen.
   
Button li Leistungen?
  Seminarteilnahme, Schulungsdokumentation mit Zeitplan zum Download, Teilnahmebescheinigung per Email.
   
Button li Referenten?
  Dr. Ralf Kaminski,
avocado Rechtsanwälte, Köln

Annette Zech
proenvi GmbH, Solingen

   
Button li Konditionen?
  595,– € pro Person zzgl. MwSt*
  *Wir akzeptieren keine Bildungschecks NRW.
   
Button li Zeiten
  Die Fortbildungen beginnen jeweils um 09.00 Uhr und enden gegen 16.30 Uhr.
   
Button li Technische Voraussetzungen?
  Computer/ Laptop/ Tablet mit Internetverbindung, Browser, Mikrofon und Kamera.
   
Button li Schulungsunterlagen?
  Sie erhalten im Vorfeld einen Link zum Download der Unterlagen. Bitte halten Sie die aktuelle Ausgabe des Buches Beck-Texte “KreislaufwirtschaftsG” ISBN 978-3-406-81724-3 während des Seminars bereit.
   
Button li Techniktest optional?
  Bei unseren u. g. Terminen können Sie vor dem Seminar zwischen 10 - 11 Uhr Ihre Technik mit uns testen. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie einen Link mit dem Sie sich dazu einwählen können.
Button li Termine und Anmeldung 2024

  Termine: Anmeldung   Techniktest optional
  03.12. - 04.12.2024 I ausgebucht I 25.11.2024
  09.12. - 10.12.2024 I ausgebucht I 25.11.2024

Button li Termine 2025

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