ZERTIFIZIERUNG

Der Weg zum Entsorgungsfachbetrieb

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Entsorgungsfachbetrieb

Verantwortliche Person im Entsorgungsfachbetrieb

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ERLAUBNIS GEMÄSS § 54 KRWG

Verantwortliche Person in der Erlaubnis für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln gemäß § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz

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ABFALLBEAUFTRAGTE/R

Betriebsbeauftragter für Abfall / Abfallbeauftragter gemäß §§ 59 - 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz

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